Fahrradgutachten

Hatten Sie einen Unfall durch Fremdverschulden mit ihrem Bike? Dafür benötigt die gegnerische Versicherung ein Gutachten über den Schaden an Ihrem E-Bike. Dieses Gutachten muss von einem zugelassenen Sachverständigen erstellt werden, der auch von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt wird. Sie als Unfallgeschädigter dürfen dabei selbst entscheiden, wen Sie mit dem Schadengutachten beauftragen.
Kostenlose Anfrage - Rückruf in 24 Stunden
Kontaktdetails
Rufen Sie uns an:
+49 171 / 2 11 14 85
Eine E-Mail Senden:
info@kfz-gutachter-aalen.de
Finden Sie uns:
Robert-Bosch-Straße 23
73431 Aalen, Germany
Öffnungszeiten
Montag - Samstag 7.00 - 18.00 Uhr
Sonn. u. Feiertags: Geschlossen